Heilpraktiker sind in ihrer Honorarstellung grundsätzlich frei. Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert seit 1936 ein Gebührenverzeichnis, welches 1985 letztmalig neu überarbeitet wurde und übliche Honorare aufzeigt (GebüH, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Ein Stundensatz lässt sich nicht genau beziffern, wenn ich Einzelleistungen angelehnt an das Gebührenverzeichnis abrechne. Ein Erfahrungswert ist jedoch, dass pro Stunde zwischen 50,00 und 70,00 Euro Honorar anfallen – je nach Tätigkeit. Falls kein Versicherungsanspruch besteht (s.u.), müssen nicht Einzelpositionen nach GebüH abgerechnet werden. In diesem Fall können Sie mich auch auf einen Festpreis pro Behandlungstermin ansprechen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Für Versicherte gilt:
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Behandlungskosten.
- Falls bei einer privaten Krankenversicherung, einer privaten Zusatzversicherung oder als Beamter bei einer Beihilfestelle ein Versicherungsanspruch besteht, erstattet diese Stelle in vielen Fällen einen beträchtlichen Teil der Behandlungskosten.
Vom Patienten sind die in Rechnung gestellten Behandlungskosten unabhängig von geleisteten oder nicht geleisteten Erstattungen vollständig an Herrn Dressler zu zahlen.